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Kundenmagazin 2021/04 von der Bayerischen in Kassel

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | April 2021


Diese Fragen bewegen aktuell unsere Kundinnen und Kunden: #Lockdown #Covid-19 #Impfen

Aufgrund der aktuellen Lage und der vielen Rückfragen haben wir Ihnen hier noch einmal die drei häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden zusammengestellt. #Lockdown #Covid-19 #Impfen
 
FAQ
 
#Covid-19  "Wenn nach einer Infektion mit Covid-19 Schäden zurückbleiben sollten und ich nicht mehr arbeiten kann, greift dann ein Berufsunfähigkeitsschutz?"
 
Wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung (oder Grundfähigkeitenpolice, Erwerbsunfähigkeitsversicherung) besteht, dann sind die Folgen einer Covid-19 Erkrankung in der Regel mitversichert.
Wenn Sie einen Berufsunfähigkeitsschutz neu beantragen wollen und Sie bereits an Covid-19 erkrankt waren, dann müssen Sie dies in den Gesundheitsfragen des Antrags angeben. Im Falle einer vollständigen Genesung sollte ein BU-Schutz möglich sein. 
 
Sprechen Sie bei Unklarheiten bitte Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.

 

 

#Impfung "Welche Versicherung leistet für den Fall, dass durch eine Impfung ein Schaden entsteht?"

Durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung sind die Behandlungskosten im üblichen Rahmen versichert.

Wenn durch einen Impfschaden eine Invalidität entsteht, bieten einige wenige, spezielle Unfall-Tarife Schutz.
Ältere Tarife bieten diesen Schutz in der Regel nicht! Hier kann es sinnvoll sein, auf einen neuen Tarif umzustellen, um einen Versicherungsschutz auch bei Impfschäden zu erhalten. 
Wenn bereits ein leistungsstarker Unfallschutz (zum Beispiel der Tarif "Unfall Individual" - ein einzigartiger Unfallschutz nach dem Haftpflichtprinzip) besteht, kann eine Ergänzung des Versicherungsschutzes ratsam sein.
 
In jedem Fall ist eine individuelle Überprüfung empfehlenswert. Bitte sprechen Sie dazu Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.

 

#Lockdown "Greift die gesetzliche Unfallversicherung auch im Homeoffice?“

 
Nicht jede Tätigkeit, die man beim Arbeiten im Homeoffice verrichtet, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Als normaler Arbeitnehmer ist man bei Wege- und Arbeitsunfällen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt im Prinzip auch, wenn man von zu Hause aus seinem Beruf nachgeht. Allerdings ist die Abgrenzung oftmals schwierig, inwieweit ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall und nicht als Freizeitunfall gewertet wird. Bei Freizeitunfällen besteht jedoch im Gegensatz zu den Arbeitsunfällen kein gesetzlicher Unfallschutz.
 
Um herauszufinden, ob Ihr Versicherungsschutz auch im Homeoffice ausreichend ist, kontaktieren Sie bitte Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
 

Ihre Beraterin oder Ihren Berater beantwortet gerne Ihre Fragen:

 

Natalina Trombello

T 0561 - 506 128 50

M 0176 - 245 309 26

natalina.trombello@diebayerische.de

 

Hendrik Reuber

T 0561 - 506 128 50

M 0173 - 378 706 1

hendrik.reuber@diebayerische.de

Online Büro und Terminbuchung

 

Stefanie Planz

T 06631 - 730 832 2

M 0174 - 615 370 7

stefanie.planz@diebayerische.de

Online Büro und Terminbuchung

 

Michael Schipke

T 0570 - 694 197 97

M 0162 - 482 93 63

michael.schipke@diebayerische.de

Online Büro und Terminbuchung

 

Roman Krollpfeiffer

T 0561 - 506 128 50

M 0173 - 540 1423

roman.krollpfeiffer@diebayerische.de

Online Büro und Terminbuchung



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